Erdbestattungen
Eine Erdbestattung muss gesetzlich 10 Werktage nach dem Tod erfolgen (Ausnahme Staatsanwaltschaft) Es gibt einige Friedhöfe in unserer Region die anonyme Erdbestattungen (grüne Wiese) anbieten
Feuerbestattungen
Bei der Feuerbestattung gibt es die Möglichkeit in den ersten 10 Tagen eine Feierstunde am Sarg durchzuführen. Nach der Feierstunde wird der Sarg zum Krematorium überführt und der Verstorbene eingeäschert.
Erdbestattungen
Eine Erdbestattung muss gesetzlich 10 Werktage nach dem Tod erfolgen (Ausnahme Staatsanwaltschaft) Es gibt einige Friedhöfe in unserer Region die anonyme Erdbestattungen (grüne Wiese) anbieten
Feuer- bestattungen
Bei der Feuerbestattung gibt es die Möglichkeit in den ersten 10 Tagen eine Feierstunde am Sarg durchzuführen. Nach der Feierstunde wird der Sarg zum Krematorium überführt und der Verstorbene eingeäschert.
Seebestattungen
Unsere besonderen Leistungen:
- große Auswahl an Särgen
- eigener Abschiednahmeraum (Raum der Stille)
- Übernahme sämtlicher Formalitäten sowie Schriftwechsel
- in angenehmer Atmosphäre bereiten wir ganz persönlich die Bestattung vor
- Trauerredner oder Vortragen eines Gedichtes
- verauslagen aller anfallenden Kosten (Blumen, Redner, Zeitung, Hoheitsgebühren wie Sterbeurkunden etc.)
- Hausbesuche oder Abholung zum Institut
- auf Wunsch besonders schnelle Erledigung
- persönliche Vorbereitung und Betreuung der Bestattung
- sämtliche Hilfeleistungen, die Sie wünschen bzw. benötigen
- Vorsorgeberatung, zu Lebzeiten alles regeln
- Abschluss von Bestattungskostenversicherungen ohne Gesundheitsfragen
- Treuhandkonto bei Einzahlungen
- eigene Bestattungsfahrzeuge
- Einbetten und Ankleiden nach Ihren Wünschen
- Abholung der Verstorbenen im Sarg oder in der Trage
- Trauerdrucksachen
Hinweis: Sie haben das Recht eine Bestattungskostenversicherung für eine Person ersten Grades abzuschließen, auch ohne Wissen der zu versicherten Person, da Sie bestattungspflichtig sind.