Ihre persönliche Vorsorge
Alles hat seine Zeit, so steht es geschrieben…
- ob Erd-, Feuer- oder See-Bestattungen
- welche Person des Vertrauens wird der Ansprechpartner beim Bestatter sein
- Details, die Ihnen wichtig sind in Bezug auf die eigene Bestattung
- Absicherung der Kosten mithilfe einer Vorsorgeversicherung
- Rücklage bzw. Einzahlung der Bestattungskosten auf ein Treuhandkonto der Bestatter-Innung
Dokumente
Oftmals werden die Arztbesuche häufiger im Alter, und eine harmlos wirkende Krankheit könnte schnell zum Pflegefall oder zum Tod führen. Im Vorfeld die richtigen Dokumente vorzubereiten, entlastet die Angehörigen und berücksichtigt besser die eigenen Wünsche.
Einige Dinge gilt es im Voraus zu beachten:
- das Testament / die Erben
- Vollmachten für: Bank, Finanzen und Behörden
- eine Bestattungsvorsorge mit einer Bestattungsvorsorgeversicherung
- eine Bestattungsvorsorge mit einer Bestattungsvorsorgeversicherung / Treuhandkonto
- eine Patientenverfügung / -anwaltschaft, eine konkrete Behandlungsanweisung für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten bis hin zur Entscheidung über eine Unterlassung bzw. einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
Testament
Wenn Sie kein wirksames Testament erstellt haben, werden Ihre Vermögenswerte beim Tode durch Rechtsnachfolge geteilt. Diese Abfolgen entsprechen möglicherweise nicht Ihren letzten Wünschen und können zu Streit unter Verwandten führen. Sie können helfen, dies zu vermeiden, indem Sie Ihr Testament vorher vorbereiten und eine reibungslose Verteilung Ihrer Vermögenswerte als Ihren letzten Wunsch sicherstellen.
Patientenverfügung
Im Falle einer schweren Erkrankung sind Sie möglicherweise nicht mehr in der Lage, Entscheidungen über Ihre medizinischen Behandlungen selbst zu treffen. Dann wird die Verantwortung und Entscheidungsmacht u.U. plötzlich an Ärzte, Richter oder Erziehungsberechtigte delegiert. Eine Patientenverfügung garantiert, dass Ihre Entscheidungen darüber, was passieren wird, respektiert werden.
Kosten
Eine würdevolle Bestattung hat ihren Preis, doch es entstehen nicht nur Bestattungskosten.
Zusätzlich sind auch folgende Kostenfaktoren zu berücksichtigen:
- Ausgestaltung der Trauerfeier (z.B. Blumen, Trauerredner, musikalische Begleitung)
- Hoheitsgebühren (u.a. Krematoriums-, Friedhofs-, Totenschein-, Standesamtgebühren)
- Steinmetz sowie Pflege der Grabstätte
Hier können Sie vorsorgen!
Eine Vorsorge durch den Bestatter kann die Hinterblieben entlasten. Fragen der Bestattungsart, Friedhofswahl, Kosten und Sonstiges können besprochen werden und über Treuhand oder eine Versicherung abgesichert werden.
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass bei überraschenden Todesereignissen (z.B. die Kriminalpolizei durch einen Unfall) einen Bestatter zur Bergung des Verstorbenen beauftragen.
Das bedeutet aber nicht, dass die Hinterbliebenen verpflichtet sind, dort auch die Bestattung in Auftrag zu geben. Falls Sie sich für einen anderen Bestatter entscheiden, haben Sie das Recht, diesem den Bestattungsauftrag zu geben.
Der Vertrag mit einem Bestatter ist erst rechtskräftig mit der Unterschrift auf dem Bestattungsauftrag. Nehmen Sie Abschied, wie Sie es möchten und zusammen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens. Den ersten und letzten Eindruck hat man nur einmal.