Wer im Trauerfall zu benachrichtigen ist!
Bei einem Sterbefall zu Hause:
- kontaktieren Sie zunächst den Notruf 112, ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117
- Arzt stellt den Tod ihres Angehörigen fest und händigt eine offizielle Bescheinigung aus – die Totenscheine
- Rufen danach ihren Wunschbestatter an, der die Abholung des Verstorbenen organisiert
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim:
- tritt der Tod im Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, leitet die dortige Verwaltung das Notwendige in die Wege. Jedoch sollten Heim oder Klinik über eventuelle Vorsorgeregelungen / Bestatter informiert werden
- zusätzlichen können Sie sich bei ihrem Wunschbestatter vorab melden (tritt meinstens bei einem Sterbefall im Krankenhaus auf, da vor Abholung des Verstorbenen eine Vollmacht der Angehörigen vorliegen muss)
Bei einem Sterbefall auf öffentlichem Gelände:
- tritt der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein z.B bei einem Unfall auf dem Privatgelände, bei einem Autounfall oder Zugunglück, kümmern sich die zuständigen Behörden (Kriminalpolizei) um den Verstorbenen und benachrichtigen ggf. die Angehörigen
- hier wird der Verstorbene vorerst von einem Vertragsbestatter abtransportiert und verbleibt dort bis zu einer offiziellen Freigabe der Staatsanwaltschaft
Im Todesfall genügt ein Anruf, wir erledigen dann alles so, wie es von Ihnen gewünscht oder durch einen Bestattungsvorsorgevertrag geregelt ist.
Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht unter Telefon +49 (033767) 89 86 36.